Succession

Vermögen in der Schweiz übertragen: die Regeln, die viele nicht kennen

25 July 2026 · By Anton Sussland
Vermögen in der Schweiz übertragen: die Regeln, die viele nicht kennen

Die Schweiz hat ihr Erbrecht 2023 reformiert. Was hat sich geändert und wie können Sie Ihr Vermögen steuereffizient an die nächste Generation weitergeben?

Die Übertragung von Vermögen in der Schweiz unterliegt präzisen gesetzlichen Regelungen, die mit der Reform des Erbrechts von 2023 erheblich verändert wurden. Eine sorgfältige Nachlassplanung hilft, Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden und die steuerliche Belastung der Begünstigten zu minimieren.

Die Erbrechtsreform 2023: was hat sich geändert?

Am 1. Januar 2023 trat eine umfassende Reform des Schweizer Erbrechts in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die Pflichtteile – also jene Anteile am Nachlass, die bestimmten gesetzlichen Erben nicht entzogen werden können. Die Pflichtteile der Nachkommen wurden von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert. Die Eltern des Erblassers haben keinen Pflichtteil mehr. Der Ehegatte behält seinen Pflichtteil von der Hälfte. Diese Reform vergrössert den frei verfügbaren Teil des Nachlasses erheblich und gibt dem Erblasser mehr Spielraum, seinen letzten Willen zu gestalten – etwa um einen Lebenspartner, Stiefkinder oder andere Personen zu begünstigen.

Welche testamentarischen Instrumente stehen in der Schweiz zur Verfügung?

Das Schweizer Recht kennt drei Hauptformen letztwilliger Verfügungen: das eigenhändige Testament (vollständig handgeschrieben, datiert und unterzeichnet), das öffentliche Testament (aufgenommen durch einen Notar in Gegenwart von zwei Zeugen – rechtlich sicherer) sowie den Erbvertrag (ein bindender Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und seinen Erben). Der Erbvertrag ist unwiderruflich, sofern nicht alle Parteien einer Änderung zustimmen, und bietet somit die höchste Rechtssicherheit.

Wie wird Erbschaft in der Schweiz besteuert?

In der Schweiz gibt es keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Jeder Kanton regelt die Erbschafts- und Schenkungssteuer eigenständig. In Genf sind Übertragungen zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern sowie in direkter Linie (Eltern an Kinder) steuerfrei. Übertragungen an weiter entfernte Verwandte oder Dritte – wie Nichten, Neffen oder nicht verheiratete Lebenspartner – können dagegen mit Sätzen von bis zu 54,6 % auf grösseren Beträgen besteuert werden. Kantone wie Zug oder Schwyz erheben keine oder sehr niedrige Erbschaftssteuern, was die Wahl des Wohnkantons zu einem wichtigen Aspekt der Nachlassplanung macht.

Schenkungen zu Lebzeiten: Chancen und Risiken

Schenkungen ermöglichen es, die Übertragung von Vermögen vorzuziehen und die zukünftige Erbmasse zu reduzieren. In Genf unterliegen Schenkungen dem gleichen Steuerregime wie Erbschaften. Zu beachten: Schenkungen, die in den fünf Jahren vor dem Tod des Schenkers vorgenommen wurden, werden bei der Berechnung der Pflichtteile grundsätzlich dem Nachlass hinzugerechnet. Eine unüberlegte Schenkung kann somit Konflikte zwischen Erben auslösen und zu unerwarteten steuerlichen Konsequenzen führen.

Was passiert ohne Testament in der Schweiz?

Ohne Testament oder Erbvertrag wird der Nachlass nach dem gesetzlichen Erbrecht des Schweizer Zivilgesetzbuches aufgeteilt. Gesetzliche Erben sind zunächst die Nachkommen (Kinder, Enkel), dann die Eltern und deren Nachkommen, schliesslich die Grosseltern. Der überlebende Ehegatte erbt gleichzeitig mit den anderen gesetzlichen Erben nach genau definierten Quoten. Ohne gesetzliche Erben fällt das Vermögen an den Wohnkanton.

Die Nachlassplanung in der Schweiz erfordert vorausschauendes Handeln. Steuer- und erbrechtliche Regeln sind präzise und Fehler kostspielig. Eine frühzeitige Beratung durch einen auf Nachlass- und Steuerrecht spezialisierten Berater ermöglicht eine massgeschneiderte Lösung.